VG Bayreuth 7. Kammer, 2022-07-25, B 7 S 22.678

B 7 S 22.678Verwaltungsgericht / Chamber 725.07.2022

Gesamter Gesetzestext

VG Bayreuth 7. Kammer — 2022-07-25 — B 7 S 22.678 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-25

Aktenzeichen: B 7 S 22.678

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Das Verfahren wird eingestellt.

  2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

Gründe

1 Die Hauptbeteiligten haben den Rechtsstreit im Augenscheinstermin vom 22.07.2022 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Verfahren wird daher entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO durch Beschluss eingestellt. Der Kostenausspruch in Nr. 2 folgt der Kostenübernahmeerklärung, die die Antragsgegnerin im o.g. Termin abgegeben hat. Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 2 GKG.

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Übereinstimmende Erledigung – Einstellung des Verfahrens

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