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12 Ca 6396/20•ArbG Nürnberg 12. Kammer, 2022-02-24, 12 Ca 6396/20
12 Ca 6396/20Arbeitsgericht / Chamber 1224.02.2022
Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 12 Ca 6396/20
Dokumenttyp: Beschluss
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.
Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)
Wertfestsetzung bei Beendigung eines Bestandsstreits durch Prozessvergleich
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