ArbG Nürnberg 12. Kammer, 2022-02-24, 12 Ca 6396/20

12 Ca 6396/20Arbeitsgericht / Chamber 1224.02.2022

Regest

Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)

Gesamter Gesetzestext

ArbG Nürnberg 12. Kammer — 2022-02-24 — 12 Ca 6396/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-24

Aktenzeichen: 12 Ca 6396/20

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.

Leitsatz

Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Wertfestsetzung bei Beendigung eines Bestandsstreits durch Prozessvergleich

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.