VG München, 2022-06-21, M 2 K 19.5157

M 2 K 19.5157Verwaltungsgericht21.06.2022

Gesamter Gesetzestext

VG München — 2022-06-21 — M 2 K 19.5157 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-21

Aktenzeichen: M 2 K 19.5157

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Die Klage gilt als zurückgenommen.

II. Das Verfahren wird eingestellt.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

IV. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.

Gründe

1 Der Kläger hat trotz - öffentlich zugestellter - Aufforderung das Verfahren länger als zwei Monate nicht betrieben. Die Zustellung erfolgte durch Aushang einer Benachrichtigung mit dem gesetzlich vorgesehenen Inhalt an der Gerichtstafel (§ 186 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 56 Abs. 2 VwGO); die Bewilligung hierzu erfolgte gem. § 186 Abs. 1 ZPO durch Beschluss vom 10. März 2022, weil der Aufenthaltsort des Klägers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich war (§ 185 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Der Aushang wurde am 15. März 2022 angeschlagen und am 19. April 2022 abgenommen. Die Klage gilt daher inzwischen als zurückgenommen (§ 92 Abs. 2 VwGO).

2 Infolgedessen ist das Verfahren nach § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen; die Kosten trägt nach § 155 Abs. 2 VwGO der Kläger.

3 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG.

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