AG München, 2021-03-08, ER I Gs 2435/21

ER I Gs 2435/21Gericht erster Instanz08.03.2021

Gesamter Gesetzestext

AG München — 2021-03-08 — ER I Gs 2435/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-08

Aktenzeichen: ER I Gs 2435/21

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Antrag des Beschuldigten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers wird abgelehnt.

Gründe

1 Ein Fall der Pflichtverteidigerbestellung, also der notwendigen Verteidigung i.S.v. § 140 StPO liegt nicht vor.

2 Der Beschuldigten wird ein Vergehen der falschen uneidlichen Aussage vorgeworfen.

3 Weder liegt ein Katalogfall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 StPO vor noch ein Fall des § 140 Abs. 2 StPO (Schwere der Tat/Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage/Beschuldigte ist nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen). Der Anschein der Überforderung der Beschuldigten angesichts des gegen sie eingeleiteten Strafverfahrens reicht für die Bejahung der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO nicht aus.

4 Es steht der Beschuldigten frei, ihren Wahlverteidiger weiter zu mandatieren.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.