OLG Bamberg, 2021-02-19, 3 U 362/20

3 U 362/20Obergericht19.02.2021

Gesamter Gesetzestext

OLG Bamberg — 2021-02-19 — 3 U 362/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-19

Aktenzeichen: 3 U 362/20

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

  2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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