VGH München 20. Senat, 2021-04-06, 20 CS 21.696

20 CS 21.696Verwaltungsgericht / Division 2006.04.2021

Gesamter Gesetzestext

VGH München 20. Senat — 2021-04-06 — 20 CS 21.696 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-06

Aktenzeichen: 20 CS 21.696

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 6. April 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 126 Abs. 3 VwGO entsprechend, § 155 Abs. 2 VwGO).

III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 1, § 47 GKG).

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Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Beschwerde

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