LG Ingolstadt, 2021-02-04, 41 O 1745/18

41 O 1745/18Kantonsgericht04.02.2021

Gesamter Gesetzestext

LG Ingolstadt — 2021-02-04 — 41 O 1745/18 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-04

Aktenzeichen: 41 O 1745/18

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt - 4. Zivilkammer - vom 07.08.2020 wird wie folgt berichtigt:

  1. Im Tatbestand wird der erste Satz des letzten Absatzes auf Seite 235 des Urteils folgendermaßen abgeändert:

Die Klägerin erklärte die Ablehnung der Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit mit Schriftsatz vom 03.06.2019 (Bl. 1219/1224 d.A.).

  1. Im Tatbestand werden soweit in den Fahrzeugidentifikationsnummern in den Anträgen jeweils der Buchstabe „Ü“ enthalten ist, dieser durch den Buchstaben „U“ ersetzt.

Entscheidungsgründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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