LG Regensburg, 2021-10-14, 72 O 1219/21

72 O 1219/21Kantonsgericht14.10.2021

Gesamter Gesetzestext

LG Regensburg — 2021-10-14 — 72 O 1219/21 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-14

Aktenzeichen: 72 O 1219/21

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Regensburg – 7. Zivilkammer – vom 09.09.2021 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:

Auf Seite 2 des Urteils muss es anstelle:

„Das Fahrzeug verfügt über einen von der Beklagten entwickelten Motor vom Typ … und ist unter der Fahrzeugklasse EURO 5 eingestuft.“

heißen:

„Das Fahrzeug verfügt über einen von der Beklagten entwickelten Motor vom Typ … und ist unter der Fahrzeugklasse EURO 6 eingestuft.“

Entscheidungsgründe

1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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