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004 F 106/11•AG Starnberg Abteilung für Familiensachen, 2021-02-18, 004 F 106/11
004 F 106/11Gericht erster Instanz18.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-18
Aktenzeichen: 004 F 106/11
Dokumenttyp: Versäumnisbeschluss
Der Einspruch des Antragsgegners gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 19.10.2020 wird verworfen.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Zweiter Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache
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