projekte
19 C 2342/20•AG Nürnberg, 2021-05-17, 19 C 2342/20
19 C 2342/20Gericht erster Instanz17.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-17
Aktenzeichen: 19 C 2342/20
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) jeweils 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.01.2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.