AG Augsburg, 2021-12-23, 01 M 6340/21

01 M 6340/21Gericht erster Instanz23.12.2021

Gesamter Gesetzestext

AG Augsburg — 2021-12-23 — 01 M 6340/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-23

Aktenzeichen: 01 M 6340/21

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Befangenheitsantrag des Schuldners vom 29.11.2021 (Bl. 108) gegen den Urkundsbeamten wird als unzulässig verworfen.

Gründe

1 Der mit Schreiben vom 29.11.2021 (Bl. 108) gestellte Befangenheitsantrag ist unzulässig, da nicht schlüssig dargelegt wird, gegen welche konkreten Verhaltensweisen sich der Schuldner wendet. Die Begründung erschöpft sich in allgemeinen Ausführungen, die nicht geeignet sind, die Unparteilichkeit des betroffenen Urkundsbeamten in Frage zu stellen.

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