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21 Ca 164/21•ArbG München, 2021-09-28, 21 Ca 164/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 21 Ca 164/21
Dokumenttyp: Beschluss
Die Erinnerung vom 09.09.2021 gegen den Beschluss vom 07.09.2021 wird zurückgewiesen.
Die Reisekosten sind nur bis zur Höhe eines im Bezirk am weitesten vom Gericht entfernten Rechtsanwaltes erstattungsfähig. Zur näheren Begründung wird vollinhaltlich auf die Ausführungen des Vorlagebeschlusses vom 19.09.2021 Bezug genommen.
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