OLG Bamberg 4. Zivilsenat, 2021-12-20, 4 U 145/18

4 U 145/18Obergericht / IV. Zivilkammer20.12.2021

Gesamter Gesetzestext

OLG Bamberg 4. Zivilsenat — 2021-12-20 — 4 U 145/18 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-20

Aktenzeichen: 4 U 145/18

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:

Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Gründe

1 Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.

titelzeile

Unterlassene Aufnahme der Zuständigkeitsbestimmung nach § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor

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