projekte
4 U 145/18•OLG Bamberg 4. Zivilsenat, 2021-12-20, 4 U 145/18
4 U 145/18Obergericht / IV. Zivilkammer20.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 4 U 145/18
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.
1 Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.
Unterlassene Aufnahme der Zuständigkeitsbestimmung nach § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.