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1 U 194/21•OLG Bamberg 1. Zivilsenat, 2021-08-31, 1 U 194/21
1 U 194/21Obergericht / I. Zivilkammer31.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-31
Aktenzeichen: 1 U 194/21
Dokumenttyp: Beschluss
Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.505,87 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Berufungsrücknahme gem. § 516 Abs. 3 ZPO
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