AG Würzburg, 2021-12-02, 52 F 1853/21

52 F 1853/21Gericht erster Instanz02.12.2021

Gesamter Gesetzestext

AG Würzburg — 2021-12-02 — 52 F 1853/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-02

Aktenzeichen: 52 F 1853/21

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Für das Kind N. N., voraussichtlicher Geburtstermin am ... 2021, wird Amtsvormundschaft eintreten (§ 1791 c BGB).

  2. Als Vormund wird ausgewählt:

Gründe

1 Die elterliche Sorge der Mutter ruht, da die Mutter minderjährig ist.

2 Für das Kind war deshalb Vormundschaft anzuordnen.

3 Mit Schreiben vom 26.10.2021 beantragte die gesetzliche Vertreterin der Mutter, … als Vormund für das erwartete Kind bestellt zu werden.

4 In der eingeholten Stellungnahme des … wurde die persönliche und wirtschaftliche Situation der Familie der Mutter beschrieben. Aufgrund dieser Ausführungen kann derzeit eine Übertragung der Vormundschaft auf Frau … nicht befürwortet werden.

5 Als Vormund wurde deshalb die … - ausgewählt.

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