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M 17 K 21.4365•VG München, 2021-12-09, M 17 K 21.4365
M 17 K 21.4365Verwaltungsgericht09.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: M 17 K 21.4365
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 186,78 festgesetzt.
1 Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 9.9.2021 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 des Gerichtskostengesetzes.
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