AG Bad Kissingen, 2021-08-30, 002 F 185/21

002 F 185/21Gericht erster Instanz30.08.2021

Gesamter Gesetzestext

AG Bad Kissingen — 2021-08-30 — 002 F 185/21 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-30

Aktenzeichen: 002 F 185/21

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Der Endbeschluss des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 04.08.2021 wird im Tenor unter Ziffer 4. dahingehend berichtigt, dass der zu zahlende Unterhaltsrückstand 1.707,50 € beträgt.

Entscheidungsgründe

1 Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.