AG Hof, 2021-12-23, 2 Cs 1950 Js 17450/21

2 Cs 1950 Js 17450/21Gericht erster Instanz23.12.2021

Gesamter Gesetzestext

AG Hof — 2021-12-23 — 2 Cs 1950 Js 17450/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-23

Aktenzeichen: 2 Cs 1950 Js 17450/21

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Antrag des Angeschuldigten…, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.

Gründe

1 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Angeschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

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