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2 Cs 1950 Js 17450/21•AG Hof, 2021-12-23, 2 Cs 1950 Js 17450/21
2 Cs 1950 Js 17450/21Gericht erster Instanz23.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-23
Aktenzeichen: 2 Cs 1950 Js 17450/21
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antrag des Angeschuldigten…, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.
1 Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Angeschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
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