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8 U 3888/20•OLG Nürnberg, 2021-03-12, 8 U 3888/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-12
Aktenzeichen: 8 U 3888/20
Dokumenttyp: Beschluss
Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.362.414,23 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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