OLG Nürnberg, 2021-09-06, 8 U 1012/21

8 U 1012/21Obergericht06.09.2021

Gesamter Gesetzestext

OLG Nürnberg — 2021-09-06 — 8 U 1012/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 8 U 1012/21

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

  2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 122.330,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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