VGH München, 2021-08-05, 19 ZB 21.1660

19 ZB 21.1660Verwaltungsgericht05.08.2021

Gesamter Gesetzestext

VGH München — 2021-08-05 — 19 ZB 21.1660 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-05

Aktenzeichen: 19 ZB 21.1660

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Nach Rücknahme des als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein beabsichtigtes Verfahren auf Zulassung der Berufung auszulegenden Begehrens durch Nr. I des Vergleichsvorschlags vom 22. Juli 2021, der durch die Annahme seites der Beteiligten wirksam geworden ist, wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).

II. Das Antragsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.1986 - 7 C 84 A 996 - BayVBl. 1987, 572).

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