VGH München, 2021-06-25, 19 C 21.1110

19 C 21.1110Verwaltungsgericht25.06.2021

Gesamter Gesetzestext

VGH München — 2021-06-25 — 19 C 21.1110 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-25

Aktenzeichen: 19 C 21.1110

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 22. Juni 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).

II. Einer Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz für diesen Fall keine Gebühr vorsieht.

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