projekte
19 C 20.2204•VGH München, 2021-08-05, 19 C 20.2204
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 19 C 20.2204
Dokumenttyp: Beschluss
I. Nach Rücknahme der Beschwerde durch Nr. I des Vergleichsvorschlags vom 22. Juli 2021, der durch die Annahme seitens der Beteiligten wirksam geworden ist, wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (die Festgebühr nach § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses zum GKG fällt nur dann an, wenn die Beschwerde - teilweise - verworfen oder zurückgenommen wird). Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.