VGH München, 2021-07-26, 3 B 20.1557

3 B 20.1557Verwaltungsgericht26.07.2021

Gesamter Gesetzestext

VGH München — 2021-07-26 — 3 B 20.1557 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-26

Aktenzeichen: 3 B 20.1557

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Nach Einigung und auf Wunsch der Beteiligten schlägt der Berichterstatter zur gütlichen zeitnahen und endgültigen Beilegung des Rechtsstreits gemäß § 106 Satz 2 VwGO folgenden Vergleich vor:

Vergleich:

I. Der Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro.

II. Damit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers auf Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen aufgrund des Ereignisses vom 10. Dezember 2016 endgültig und vollständig abgegolten.

III. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Kläger 3/10, der Beklagte 7/10.

IV. Dieser Vergleichsvorschlag wird nach § 106 Satz 2 VwGO wirksam, wenn ihn die Beteiligten bis 18. August 2021 schriftlich gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof annehmen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.