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21 ZB 20.1141•VGH München, 2021-06-09, 21 ZB 20.1141
21 ZB 20.1141Verwaltungsgericht09.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-09
Aktenzeichen: 21 ZB 20.1141
Dokumenttyp: Beschluss
I. Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
II. Der Streitwert wird vorläufig auf 24.180,00 Euro festgesetzt.
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