OLG München, 2021-05-26, 32 W 693/21

32 W 693/21Obergericht26.05.2021

Gesamter Gesetzestext

OLG München — 2021-05-26 — 32 W 693/21 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-26

Aktenzeichen: 32 W 693/21

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 32. Zivilsenat - vom 12.05.2021 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:

Die Klägerin ist Beschwerdegegnerin und die Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der selbst am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt ist, sind die Beschwerdeführer.

Entscheidungsgründe

1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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