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4 U 168/25•OLG Stuttgart 4. Zivilsenat, 2026-05-20, 4 U 168/25
4 U 168/25Obergericht / IV. Zivilkammer20.05.2026
1. Kein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff wegen der Schließung von Geschäften des Non-Food-Einzelhandels während der Corona-Pandemie.(Rn.29) (Rn.30) 2. Die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die Betriebsschließungen und -einschränkungen im Bereich des Einzelhandels angeordnet haben, sind rechtmäßig. Sie genügen insbesondere den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.(Rn.31) (Rn.39) (Rn.42) (Rn.50) (Rn.51) 3. Die unterschiedliche Behandlung zwischen Unternehmen des privilegierten Einzelhandels (u.a. Lebensmittelmärkten und Drogerien) und Unternehmen des Non-Food-Einzelhandels verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.(Rn.56) (Rn.57) (Rn.61)
Entscheidungsdatum: 2026-05-20
Aktenzeichen: 4 U 168/25
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2026:0520.4U168.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 34 GG ... mehr
Kein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff wegen der Schließung von Geschäften des Non-Food-Einzelhandels während der Corona-Pandemie.(Rn.29) (Rn.30)
Die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die Betriebsschließungen und -einschränkungen im Bereich des Einzelhandels angeordnet haben, sind rechtmäßig. Sie genügen insbesondere den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.(Rn.31) (Rn.39) (Rn.42) (Rn.50) (Rn.51)
Die unterschiedliche Behandlung zwischen Unternehmen des privilegierten Einzelhandels (u.a. Lebensmittelmärkten und Drogerien) und Unternehmen des Non-Food-Einzelhandels verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.(Rn.56) (Rn.57) (Rn.61)
Zitierung zu Leitsatz 2: Anschluss BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2025 - 3 CN 3.23.(Rn.50)
Zitierung zu Leitsatz 3: Anschluss BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2025 - 3 BN 6.25.(Rn.57)
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