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L 11 R 1917/24•Landessozialgericht Baden-Württemberg 11. Senat, 2026-01-20, L 11 R 1917/24
L 11 R 1917/24Sozialversicherungsgericht / Division 1120.01.2026
1. Erzielt ein beidseits an Taubheit grenzender Schwerhöriger im Freiburger Einsilbertest mit einem Festbetragshörgerät identische Ergebnisse wie mit einem Überfestbetragshörgerät, kommt ein über den Festbetrag hinausgehender Anspruch trotzdem in Betracht, wenn sich eine Überlegenheit des Überfestbetragshörgeräts nachvollziehbar aufgrund des subjektiven Empfindens des Hörgeschädigten belegen lässt. (Rn.37) 2. Unterlässt der Versicherungsträger eine weitergehende medizinische Aufklärung, geht das Risiko nachträglicher Unaufklärbarkeit zu seinen Lasten. (Rn.41) Verfahrensgang vorgehend SG Stuttgart, 24. April 2024, S 5 R 3801/21, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001642126
Entscheidungsdatum: 2026-01-20
Aktenzeichen: L 11 R 1917/24
ECLI: ECLI:DE:LSGBW:2026:0120.L11R1917.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 18 Abs 6 S 1 SGB 9 2018, § 21 HilfsMRL, § 30 HilfsMRL
Erzielt ein beidseits an Taubheit grenzender Schwerhöriger im Freiburger Einsilbertest mit einem Festbetragshörgerät identische Ergebnisse wie mit einem Überfestbetragshörgerät, kommt ein über den Festbetrag hinausgehender Anspruch trotzdem in Betracht, wenn sich eine Überlegenheit des Überfestbetragshörgeräts nachvollziehbar aufgrund des subjektiven Empfindens des Hörgeschädigten belegen lässt. (Rn.37)
Unterlässt der Versicherungsträger eine weitergehende medizinische Aufklärung, geht das Risiko nachträglicher Unaufklärbarkeit zu seinen Lasten. (Rn.41)
Verfahrensgang
vorgehend SG Stuttgart, 24. April 2024, S 5 R 3801/21, Urteil
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