OLG Karlsruhe 9. Zivilsenat, 2021-09-13, 9 U 139/21

9 U 139/21Obergericht / Civil Chamber 913.09.2021

Gesamter Gesetzestext

OLG Karlsruhe 9. Zivilsenat — 9 U 139/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-13

Aktenzeichen: 9 U 139/21

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

  2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 65.000 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden. Die Festsetzung des Streitwerts folgt §§ 47, 48 GKG.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.