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9 U 139/21•OLG Karlsruhe 9. Zivilsenat, 2021-09-13, 9 U 139/21
9 U 139/21Obergericht / Civil Chamber 913.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-13
Aktenzeichen: 9 U 139/21
Dokumenttyp: Beschluss
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 65.000 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden. Die Festsetzung des Streitwerts folgt §§ 47, 48 GKG.
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