OLG Stuttgart 20. Zivilsenat, 2024-10-28, 20 U 30/24

20 U 30/24Obergericht / Civil Chamber 2028.10.2024

Regest

Die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach § 31 StaRUG durch die Geschäftsleitung bedarf im Innenverhältnis der Gesellschaft jedenfalls dann keines Gesellschafterbeschlusses, wenn die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens die einzige hinreichend erfolgversprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren ist.(Rn.87)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 20. Zivilsenat — 20 U 30/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-28

Aktenzeichen: 20 U 30/24

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2024:1028.20U30.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 7 Abs 4 StaRUG, § 27 Abs 2 StaRUG, § 28 StaRUG, § 31 StaRUG, § 18 InsO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach § 31 StaRUG durch die Geschäftsleitung bedarf im Innenverhältnis der Gesellschaft jedenfalls dann keines Gesellschafterbeschlusses, wenn die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens die einzige hinreichend erfolgversprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren ist.(Rn.87)

Orientierungssatz

Zitierungen: Entgegen LG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2023 – 100 O 18/23, ZIP 2023, 1910, juris Rn. 2, 4; so auch AG Dresden, Beschluss vom 9.August 2023 – 572 RES 1/23, ZIP 2023, 835, juris Rn. 6.

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