OLG Stuttgart 7. Zivilsenat, 2024-01-11, 7 U 147/22

7 U 147/22Obergericht / Civil Chamber 711.01.2024

Regest

Im Einzelfall handelt es sich bei einer im Frühjahr 2019 durchgeführten Prostatabehandlung mit Greenlightlaser und der HIFU-Therapie aufgrund des relativ jungen Alters des Patienten, dessen relativ guten Gesundheitszustandes im Übrigen sowie der sich darstellenden Ausprägung des Karzinoms nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. (Rn.10)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 7. Zivilsenat — 7 U 147/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 7 U 147/22

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2024:0111.7U147.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Im Einzelfall handelt es sich bei einer im Frühjahr 2019 durchgeführten Prostatabehandlung mit Greenlightlaser und der HIFU-Therapie aufgrund des relativ jungen Alters des Patienten, dessen relativ guten Gesundheitszustandes im Übrigen sowie der sich darstellenden Ausprägung des Karzinoms nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. (Rn.10)

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