projekte
19 U 40/22•OLG Stuttgart 19. Zivilsenat, 2022-11-16, 19 U 40/22
19 U 40/22Obergericht / Civil Chamber 1916.11.2022
Schmerzensgeld i.H.v. insgesamt 300.000 € angemessen bei Kollision zwischen Lkw und vorfahrtberechtigtem, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrendem Pkw und Haftungsquote von 75% zu 25% zu Gunsten des Pkw-Lenkers aufgrund einer Vielzahl schwerwiegender, eine selbständige Lebensführung mit großer Wahrscheinlichkeit dauerhaft ausschließender Verletzungen des im Unfallzeitpunkt 31 Jahre alten Pkw-Lenkers.(Rn.95) (Rn.97)
Entscheidungsdatum: 2022-11-16
Aktenzeichen: 19 U 40/22
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2022:1116.19U40.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 7 Abs 1 StVG, § 11 S 2 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 18 Abs 1 S 1 StVG ... mehr
Schmerzensgeld i.H.v. insgesamt 300.000 € angemessen bei Kollision zwischen Lkw und vorfahrtberechtigtem, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrendem Pkw und Haftungsquote von 75% zu 25% zu Gunsten des Pkw-Lenkers aufgrund einer Vielzahl schwerwiegender, eine selbständige Lebensführung mit großer Wahrscheinlichkeit dauerhaft ausschließender Verletzungen des im Unfallzeitpunkt 31 Jahre alten Pkw-Lenkers.(Rn.95) (Rn.97)
Das Vorfahrtrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite und entfällt auch nicht durch ein verkehrswidriges Überholen des Vorfahrtsberechtigten. Eine ununterbrochene Linie dient in erster Linie dem Gegenverkehr (Anschluss OLG München, Urteil vom 15. März 2019 - 10 U 2655/18).(Rn.48)
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10-30% ist in der Regel eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten von 1/5 bis 1/3, bei Vorliegen weiterer Verschuldensmomente auch bis zu 1/2 anzunehmen (im vorliegenden Fall: Mithaftung von 1/4).(Rn.90)
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Die Berufung ist nach dem Hinweisbeschluss zurückgenommen worden.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.