OLG Stuttgart 4. Strafsenat, 2022-03-28, V 4 Ws 72/22

V 4 Ws 72/22Obergericht / Criminal Chamber 428.03.2022

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 4. Strafsenat — V 4 Ws 72/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-28

Aktenzeichen: V 4 Ws 72/22

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2022:0328.V4WS72.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - … vom 1. Februar 2022 wird einstimmig gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG als offensichtlich unzulässig

verworfen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 500 € festgesetzt.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.