OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2020-12-23, 3 U 322/19

3 U 322/19Obergericht / III. Zivilkammer23.12.2020

Regest

Bei einem Transport mit einem Planenauflieger nach Oberitalien liegt auch ohne Kenntnis von Gegenstand und Wert des beförderten Gutes eine leichtfertige Missachtung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Absenders vor, wenn der Fahrer über das Wochenende keinen bewachten Parkplatz anfährt, sondern stattdessen den beladenen Sattelzug auf öffentlicher Straße vor der beleuchteten und besetzten Pforte der Empfängerfirma in einem Gewerbegebiet abstellt, selbst wenn der Fahrer im Führerhaus übernachtet.(Rn.78) (Rn.80)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 3. Zivilsenat — 3 U 322/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-23

Aktenzeichen: 3 U 322/19

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2020:1223.3U322.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 249 Abs 1 BGB, § 250 S 2 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB, § 284 BGB, Art 1 CMR ... mehr

Leitsatz

Bei einem Transport mit einem Planenauflieger nach Oberitalien liegt auch ohne Kenntnis von Gegenstand und Wert des beförderten Gutes eine leichtfertige Missachtung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Absenders vor, wenn der Fahrer über das Wochenende keinen bewachten Parkplatz anfährt, sondern stattdessen den beladenen Sattelzug auf öffentlicher Straße vor der beleuchteten und besetzten Pforte der Empfängerfirma in einem Gewerbegebiet abstellt, selbst wenn der Fahrer im Führerhaus übernachtet.(Rn.78) (Rn.80)

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