SG Karlsruhe 15. Kammer, 2022-01-27, S 15 KR 2520/20

S 15 KR 2520/20Sozialversicherungsgericht / Chamber 1527.01.2022

Regest

Eine Versorgung mit Cannabisarzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst in Betracht, wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen. (Rn.33)

Gesamter Gesetzestext

SG Karlsruhe 15. Kammer — S 15 KR 2520/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-27

Aktenzeichen: S 15 KR 2520/20

ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2022:0127.S15KR2520.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Eine Versorgung mit Cannabisarzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst in Betracht, wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen. (Rn.33)

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