OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2022-02-03, 2 U 117/20

2 U 117/20Obergericht / II. Zivilkammer03.02.2022

Regest

Auch Verbraucherverbände müssen in einem Antrag auf Festsetzung eines Teilstreitwertes gemäß § 12 Absatz 3 UWG glaubhaft machen, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde. An der prozessordnungsgemäßen Glaubhaftmachung fehlt es, wenn der Verbraucherverband der Übersendung des entsprechenden Schriftsatzes an den Gegner nicht zustimmt. § 117 Absatz 2 Satz 2 ZPO ist nicht analog anzuwenden.(Rn.7)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 2. Zivilsenat — 2 U 117/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-03

Aktenzeichen: 2 U 117/20

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2022:0203.2U117.20.01

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 12 Abs 3 S 1 UWG, § 117 Abs 2 S 2 ZPO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Auch Verbraucherverbände müssen in einem Antrag auf Festsetzung eines Teilstreitwertes gemäß § 12 Absatz 3 UWG glaubhaft machen, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde. An der prozessordnungsgemäßen Glaubhaftmachung fehlt es, wenn der Verbraucherverband der Übersendung des entsprechenden Schriftsatzes an den Gegner nicht zustimmt. § 117 Absatz 2 Satz 2 ZPO ist nicht analog anzuwenden.(Rn.7)

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