AG Stuttgart, 2019-07-18, HRA 381292

HRA 381292Gericht erster Instanz18.07.2019

Regest

1. Wird über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und gleichzeitig Eigenverwaltung angeordnet, ist die Bestellung zweier Dritter als jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer nicht dadurch zu rechtfertigen, dass eine liquidationsähnliche Sonderlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorliegt. Eine dahingehende Anmeldung ist abzulehnen.(Rn.7) 2. Einem Hilfsantrag auf Eintragung der Bestellung dieser beiden Dritten zu Liquidatoren kann ebenfalls nicht entsprochen werden, da ein Fall der Liquidation nicht vorliegt, § 145 Abs. 1 HGB.(Rn.8)

Gesamter Gesetzestext

AG Stuttgart — HRA 381292 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-18

Aktenzeichen: HRA 381292

ECLI: ECLI:DE:AGSTUTT:2019:0718.HRA381292.30

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 114 HGB, § 125 HGB, § 131 Abs 1 HGB, § 143 Abs 1 HGB, § 145 Abs 1 HGB ... mehr

Leitsatz

  1. Wird über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und gleichzeitig Eigenverwaltung angeordnet, ist die Bestellung zweier Dritter als jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer nicht dadurch zu rechtfertigen, dass eine liquidationsähnliche Sonderlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorliegt. Eine dahingehende Anmeldung ist abzulehnen.(Rn.7)

  2. Einem Hilfsantrag auf Eintragung der Bestellung dieser beiden Dritten zu Liquidatoren kann ebenfalls nicht entsprochen werden, da ein Fall der Liquidation nicht vorliegt, § 145 Abs. 1 HGB.(Rn.8)

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