SG Karlsruhe 10. Kammer, 2019-09-23, S 10 KR 3042/19 ER

S 10 KR 3042/19 ERSozialversicherungsgericht / Chamber 1023.09.2019

Regest

Begehrt der Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten bei einem chronischen Schmerzsyndrom so hat er einen Anordnungsanspruch jedenfalls dann nicht glaubhaft gemacht, wenn eine fachärztliche Behandlung des chronischen Schmerzsyndroms nicht erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

SG Karlsruhe 10. Kammer — S 10 KR 3042/19 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-23

Aktenzeichen: S 10 KR 3042/19 ER

ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2019:0923.S10KR3042.19ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 13 Abs 3a SGB 5, § 31 Abs 6 SGB 5

Orientierungssatz

Begehrt der Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten bei einem chronischen Schmerzsyndrom so hat er einen Anordnungsanspruch jedenfalls dann nicht glaubhaft gemacht, wenn eine fachärztliche Behandlung des chronischen Schmerzsyndroms nicht erfolgt.

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