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S 7 SO 552/18•SG Freiburg (Breisgau) 7. Kammer, 2018-10-08, S 7 SO 552/18
S 7 SO 552/18Sozialversicherungsgericht / Chamber 708.10.2018
Eine positive Feststellung der vollen dauerhaften Erwerbsminderung ist während des Besuchs des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nicht notwendig, um einen Grundsicherungsanspruch zu begründen. Die volle Erwerbsminderung kann vielmehr fingiert werden. (Rn.24)
Entscheidungsdatum: 2018-10-08
Aktenzeichen: S 7 SO 552/18
ECLI: ECLI:DE:SGFREIB:2018:1008.S7SO552.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 3 SGB 12, § 45 S 1 SGB 12, § 45 S 3 Nr 3 SGB 12
Rechtskraft: ja
Eine positive Feststellung der vollen dauerhaften Erwerbsminderung ist während des Besuchs des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nicht notwendig, um einen Grundsicherungsanspruch zu begründen. Die volle Erwerbsminderung kann vielmehr fingiert werden. (Rn.24)
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