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14 U 8/14•OLG Stuttgart 14. Zivilsenat, 2015-06-10, 14 U 8/14
14 U 8/14Obergericht / Civil Chamber 1410.06.2015
Die Klage eines Beiratsmitglieds - auch eines nicht an der Gesellschaft beteiligten - auf Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Beschlusses eines Beirats einer Personengesellschaft bzw. auf Feststellung dessen Inhalts ist vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelung - jedenfalls soweit es nicht um den Beirat in einer Publikumsgesellschaft geht - nicht gegen die Gesellschaft, sondern gegen die widersprechenden Gesellschafter zu richten.(Rn.27)
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 14 U 8/14
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0610.14U8.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Die Klage eines Beiratsmitglieds - auch eines nicht an der Gesellschaft beteiligten - auf Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Beschlusses eines Beirats einer Personengesellschaft bzw. auf Feststellung dessen Inhalts ist vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelung - jedenfalls soweit es nicht um den Beirat in einer Publikumsgesellschaft geht - nicht gegen die Gesellschaft, sondern gegen die widersprechenden Gesellschafter zu richten.(Rn.27)
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