LG Karlsruhe, 2018-06-05, 18 O 24/18

18 O 24/18Kantonsgericht05.06.2018

Gesamter Gesetzestext

LG Karlsruhe — 18 O 24/18 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-05

Aktenzeichen: 18 O 24/18

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.886,54 EUR nebst weiterer Zinsen aus 13.022,18 EUR in Höhe von 4 Prozent pro Jahr seit dem 01.03.2018 zu zahlen und den Kläger von den aktuell noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der M. Bank AG aus dem Darlehensvertrag zur Darlehensvertragsnummer xxx in Höhe von 16.188,14 EUR freizustellen, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs Daimler Mercedes-Benz C-Class (C 220 d T) mit der Fahrzeugidentifikationsnummer xxx und Übertragung des dem Kläger gegenüber der M. Bank AG zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeuges.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des im Antrag Ziffer 1 genannten Fahrzeugs seit dem 10.03.2018 in Annahmeverzug befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 EUR zu zahlen und den Kläger von weiteren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 513,49 EUR gegenüber xxx freizustellen.

  4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus der Manipulation des Motors oder entsprechenden Behebungsmaßnahmen an dem im Antrag Ziffer 1 genannten Fahrzeug erleidet.

  5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  7. Der Streitwert wird auf 25.580,13 EUR festgesetzt.

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