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2 U 113/16•OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2017-03-23, 2 U 113/16
2 U 113/16Obergericht / II. Zivilkammer23.03.2017
Die von einer ausländischen Versandapotheke getätigte Ausstellung von Quittungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse über eine Zuzahlung, die die Kunden wegen einer nicht auf dieser Quittung vermerkten anderweitigen Gutschrift nur zur Hälfte geleistet haben, stellt eine Unlauterkeit nach § 3 Abs. 2 UWG dar.(Rn.37)
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: 2 U 113/16
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2017:0323.2U113.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 3 Abs 2 UWG, § 61 S 4 SGB 5, § 33 EStG
Rechtskraft: ja
Die von einer ausländischen Versandapotheke getätigte Ausstellung von Quittungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse über eine Zuzahlung, die die Kunden wegen einer nicht auf dieser Quittung vermerkten anderweitigen Gutschrift nur zur Hälfte geleistet haben, stellt eine Unlauterkeit nach § 3 Abs. 2 UWG dar.(Rn.37)
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