OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2017-03-23, 2 U 113/16

2 U 113/16Obergericht / II. Zivilkammer23.03.2017

Regest

Die von einer ausländischen Versandapotheke getätigte Ausstellung von Quittungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse über eine Zuzahlung, die die Kunden wegen einer nicht auf dieser Quittung vermerkten anderweitigen Gutschrift nur zur Hälfte geleistet haben, stellt eine Unlauterkeit nach § 3 Abs. 2 UWG dar.(Rn.37)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 2. Zivilsenat — 2 U 113/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-23

Aktenzeichen: 2 U 113/16

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2017:0323.2U113.16.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 3 Abs 2 UWG, § 61 S 4 SGB 5, § 33 EStG

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Die von einer ausländischen Versandapotheke getätigte Ausstellung von Quittungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse über eine Zuzahlung, die die Kunden wegen einer nicht auf dieser Quittung vermerkten anderweitigen Gutschrift nur zur Hälfte geleistet haben, stellt eine Unlauterkeit nach § 3 Abs. 2 UWG dar.(Rn.37)

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