OLG Stuttgart 10. Zivilsenat, 2017-07-17, 10 U 41/17

10 U 41/17Obergericht / Civil Chamber 1017.07.2017

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 10. Zivilsenat — 10 U 41/17 — Vergleich

Entscheidungsdatum: 2017-07-17

Aktenzeichen: 10 U 41/17

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2017:0717.10U41.17.00

Dokumenttyp: Vergleich

Normen: § 7 Abs 1 StVG, § 7 Abs 2 StVG

Rechtskraft: ja

Tenor

Prozessvergleich:

  1. Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner, an den Kläger weitere 1.131,69 € zu zahlen.

  2. Damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche erledigt.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 4/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/5 mit Ausnahme der Einigungsgebühr, die jede Partei bei sich behält.

Laut vorgespielt und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 5.867,36 €. Der Vergleich hat keinen Mehrwert.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.