Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, 2017-05-10, 1 VB 19/17

1 VB 19/17Verfassungsgericht10.05.2017

Regest

Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der unter anderem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht wurde.

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg — 1 VB 19/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-10

Aktenzeichen: 1 VB 19/17

ECLI: ECLI:DE:VERFGBW:2017:0510.1VB19.17.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der unter anderem eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht wurde.

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Gründe

1 Der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör und sein Recht auf ein faires Verfahren sind durch die angegriffenen Entscheidungen offensichtlich nicht beeinträchtigt. Insbesondere hat das Amtsgericht keine Hinweispflichten verletzt. Für einen gewissenhaften und kundigen Prozessbeteiligten (vgl. BVerfGE 86, 133 - Juris, Rn. 35 f.; VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 46/16 -, Juris Rn. 4) war ohne weiteres zu erkennen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen konnte. Die Aufforderung des Beschwerdeführers in seiner Erinnerung, ihn vor der Entscheidung anzuhören, und sein Hinweis, Belege vorlegen zu können, begründete hier - auch angesichts der streitgegenständlichen Kosten von lediglich 20,40 EUR - keine weitergehenden Anhörungspflichten des Gerichts.

2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 58 Abs. 2 Satz 4 VerfGHG abgesehen.

3 Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.