SG Karlsruhe 1. Kammer, 2017-03-23, S 1 SB 2687/16

S 1 SB 2687/16Sozialversicherungsgericht / 1. Kammer23.03.2017

Regest

Das Gericht kann einen Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens bei dem Arzt des Vertrauens des Klägers ablehnen, wenn der Kläger innerhalb einer ihm hierzu eingeräumten Frist nicht nachweist, dass der als Sachverständige benannte Arzt bereit und in der Lage ist, das Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist zu erstatten und vorzulegen. (Rn.39) Angemessen ist eine Frist von drei Monaten seit Erteilung des Gutachtensauftrags. (Rn.40)

Gesamter Gesetzestext

SG Karlsruhe 1. Kammer — S 1 SB 2687/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-23

Aktenzeichen: S 1 SB 2687/16

ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2017:0323.S1SB2687.16.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 109 Abs 2 SGG, § 106 Abs 2 SGG, § 106 Abs 3 SGG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK

Leitsatz

Das Gericht kann einen Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens bei dem Arzt des Vertrauens des Klägers ablehnen, wenn der Kläger innerhalb einer ihm hierzu eingeräumten Frist nicht nachweist, dass der als Sachverständige benannte Arzt bereit und in der Lage ist, das Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist zu erstatten und vorzulegen. (Rn.39)

Angemessen ist eine Frist von drei Monaten seit Erteilung des Gutachtensauftrags. (Rn.40)

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