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S 1 SB 2687/16•SG Karlsruhe 1. Kammer, 2017-03-23, S 1 SB 2687/16
S 1 SB 2687/16Sozialversicherungsgericht / 1. Kammer23.03.2017
Das Gericht kann einen Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens bei dem Arzt des Vertrauens des Klägers ablehnen, wenn der Kläger innerhalb einer ihm hierzu eingeräumten Frist nicht nachweist, dass der als Sachverständige benannte Arzt bereit und in der Lage ist, das Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist zu erstatten und vorzulegen. (Rn.39) Angemessen ist eine Frist von drei Monaten seit Erteilung des Gutachtensauftrags. (Rn.40)
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: S 1 SB 2687/16
ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2017:0323.S1SB2687.16.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 109 Abs 2 SGG, § 106 Abs 2 SGG, § 106 Abs 3 SGG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
Das Gericht kann einen Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens bei dem Arzt des Vertrauens des Klägers ablehnen, wenn der Kläger innerhalb einer ihm hierzu eingeräumten Frist nicht nachweist, dass der als Sachverständige benannte Arzt bereit und in der Lage ist, das Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist zu erstatten und vorzulegen. (Rn.39)
Angemessen ist eine Frist von drei Monaten seit Erteilung des Gutachtensauftrags. (Rn.40)
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