OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2016-05-04, 3 U 218/15

3 U 218/15Obergericht / III. Zivilkammer04.05.2016

Regest

Entspricht der Brandschutz eines verkauften Hauses wegen des geringen Abstands zum Nachbarhaus nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen mit der Folge, dass die Baurechtsbehörde Anordnungen zur Ertüchtigung des Brandschutzes trifft, so liegt hierin kein Rechtsmangel, sondern ein Sachmangel.(Rn.24)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 3. Zivilsenat — 3 U 218/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: 3 U 218/15

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2016:0504.3U218.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 434 BGB, § 435 BGB

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Entspricht der Brandschutz eines verkauften Hauses wegen des geringen Abstands zum Nachbarhaus nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen mit der Folge, dass die Baurechtsbehörde Anordnungen zur Ertüchtigung des Brandschutzes trifft, so liegt hierin kein Rechtsmangel, sondern ein Sachmangel.(Rn.24)

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