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3 U 218/15•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2016-05-04, 3 U 218/15
3 U 218/15Obergericht / III. Zivilkammer04.05.2016
Entspricht der Brandschutz eines verkauften Hauses wegen des geringen Abstands zum Nachbarhaus nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen mit der Folge, dass die Baurechtsbehörde Anordnungen zur Ertüchtigung des Brandschutzes trifft, so liegt hierin kein Rechtsmangel, sondern ein Sachmangel.(Rn.24)
Entscheidungsdatum: 2016-05-04
Aktenzeichen: 3 U 218/15
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2016:0504.3U218.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 434 BGB, § 435 BGB
Rechtskraft: ja
Entspricht der Brandschutz eines verkauften Hauses wegen des geringen Abstands zum Nachbarhaus nicht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen mit der Folge, dass die Baurechtsbehörde Anordnungen zur Ertüchtigung des Brandschutzes trifft, so liegt hierin kein Rechtsmangel, sondern ein Sachmangel.(Rn.24)
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