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1 U 165/15•OLG Stuttgart 1. Zivilsenat, 2016-07-26, 1 U 165/15
1 U 165/15Obergericht / I. Zivilkammer26.07.2016
Zu den Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs gegen den Treuhänder, wenn sowohl ein Treuhandverhältnis mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer bestand.(Rn.45)
Entscheidungsdatum: 2016-07-26
Aktenzeichen: 1 U 165/15
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2016:0726.1U165.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 134 BGB, § 667 BGB, § 681 BGB, § 3 Abs 1 RABerufsO, § 43a Abs 4 BRAO ... mehr
Zu den Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs gegen den Treuhänder, wenn sowohl ein Treuhandverhältnis mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer bestand.(Rn.45)
Wenn sowohl ein Treuhandvertrag mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer besteht (hier: sog. doppelseitige Anwaltstreuhand) und diese Treuhandverträge wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 BORA, § 43a Abs. 4 BRAO und § 356 StGB nach § 134 BGB nichtig sind, hat der Treuhänder bei der Entgegennahme des Kaufpreises des Käufers als Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt. Auch dann bleibt er dem Käufer nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet, was sich aus § 681 BGB ergibt.(Rn.45)
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