OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2015-08-07, 2 U 107/14

2 U 107/14Obergericht / II. Zivilkammer07.08.2015

Regest

1. Das AGB-Recht kennt keinen Folgenbeseitigungsanspruch des Verbandsklägers, der darauf gerichtet wäre, dass der Verwender seine Vertragspartner auf die Unwirksamkeit der AGB hinweisen müsste.(Rn.209) 2. Dementsprechend steht dem Verbandskläger auch kein Anspruch auf Auskunft gegen den Verwender zu, gegenüber welchen Kunden er die AGB verwendet hat.(Rn.211)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 2. Zivilsenat — 2 U 107/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-07

Aktenzeichen: 2 U 107/14

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0807.2U107.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 7 UKlaG

Orientierungssatz

  1. Das AGB-Recht kennt keinen Folgenbeseitigungsanspruch des Verbandsklägers, der darauf gerichtet wäre, dass der Verwender seine Vertragspartner auf die Unwirksamkeit der AGB hinweisen müsste.(Rn.209)

  2. Dementsprechend steht dem Verbandskläger auch kein Anspruch auf Auskunft gegen den Verwender zu, gegenüber welchen Kunden er die AGB verwendet hat.(Rn.211)

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