AG Stuttgart, 2015-09-21, 33 C 2614/15

33 C 2614/15Gericht erster Instanz21.09.2015

Regest

Zweitklage nach übereinstimmender Erledigungserklärung; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug.

Gesamter Gesetzestext

AG Stuttgart — 33 C 2614/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-21

Aktenzeichen: 33 C 2614/15

ECLI: ECLI:DE:AGSTUTT:2015:0921.33C2614.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 242 BGB, § 569 BGB, § 573 BGB, § 91a ZPO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Zweitklage nach übereinstimmender Erledigungserklärung; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug.

Orientierungssatz

Wird eine wegen Zahlungsverzugs sowohl fristlos als auch hilfsweise ordentlich erklärte Kündigung auf eine Schonfristzahlung hin übereinstimmend für erledigt erklärt, so verstößt eine auf die Kündigung gestützte spätere Räumungsklage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB.(Rn.24)

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