OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2014-04-16, 3 U 150/13

3 U 150/13Obergericht / III. Zivilkammer16.04.2014

Regest

Der Einlagerer kann sich bei seinem Schadensersatzverlangen auf den Beweis des ersten Anscheins stützen, dass ein Verderben des eingelagerten Käses infolge Bakterienbefalls auf den Temperaturanstieg im Kühllager zurückzuführen ist, wenn feststeht, dass der Käse infolge eines teilweisen Ausfalls des Kühlsystems zeitweise über die zulässige Lagertemperatur hinaus erwärmt worden ist. Dieser Anscheinsbeweis wird nur dann erschüttert, wenn der Lagerhalter konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich eine Unterbrechung der Kühlkette vor der Einlagerung ergeben kann.(Rn.15)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 3. Zivilsenat — 3 U 150/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-16

Aktenzeichen: 3 U 150/13

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:0416.3U150.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Der Einlagerer kann sich bei seinem Schadensersatzverlangen auf den Beweis des ersten Anscheins stützen, dass ein Verderben des eingelagerten Käses infolge Bakterienbefalls auf den Temperaturanstieg im Kühllager zurückzuführen ist, wenn feststeht, dass der Käse infolge eines teilweisen Ausfalls des Kühlsystems zeitweise über die zulässige Lagertemperatur hinaus erwärmt worden ist. Dieser Anscheinsbeweis wird nur dann erschüttert, wenn der Lagerhalter konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich eine Unterbrechung der Kühlkette vor der Einlagerung ergeben kann.(Rn.15)

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