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3 U 150/13•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2014-04-16, 3 U 150/13
3 U 150/13Obergericht / III. Zivilkammer16.04.2014
Der Einlagerer kann sich bei seinem Schadensersatzverlangen auf den Beweis des ersten Anscheins stützen, dass ein Verderben des eingelagerten Käses infolge Bakterienbefalls auf den Temperaturanstieg im Kühllager zurückzuführen ist, wenn feststeht, dass der Käse infolge eines teilweisen Ausfalls des Kühlsystems zeitweise über die zulässige Lagertemperatur hinaus erwärmt worden ist. Dieser Anscheinsbeweis wird nur dann erschüttert, wenn der Lagerhalter konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich eine Unterbrechung der Kühlkette vor der Einlagerung ergeben kann.(Rn.15)
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 3 U 150/13
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:0416.3U150.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Rechtskraft: ja
Der Einlagerer kann sich bei seinem Schadensersatzverlangen auf den Beweis des ersten Anscheins stützen, dass ein Verderben des eingelagerten Käses infolge Bakterienbefalls auf den Temperaturanstieg im Kühllager zurückzuführen ist, wenn feststeht, dass der Käse infolge eines teilweisen Ausfalls des Kühlsystems zeitweise über die zulässige Lagertemperatur hinaus erwärmt worden ist. Dieser Anscheinsbeweis wird nur dann erschüttert, wenn der Lagerhalter konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich eine Unterbrechung der Kühlkette vor der Einlagerung ergeben kann.(Rn.15)
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